Fördermittel


Die richtige Förderung ist bares Geld wert!

Deutschlandweite Fördermöglichkeit

Sie möchten in Ihre berufliche Zukunft investieren und Ihre Karriere mit unseren Fernlehrgängen voranbringen?

In Deutschland können Sie auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen, die Sie bei Ihrem Weiterbildungsvorhaben unterstützen und finanziell entlasten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten!

Bis zu 100% förderbar mit dem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / dem Jobcenter

Die Agentur für Arbeit und Jobcenter unterstützen Sie finanziell bei Ihrer Weiterbildung.

Unsere Kurse statten Sie mit neuestem Branchenwissen aus, das erhöht Ihre Chancen am Arbeitsmarkt und hilft den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden oder eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Lernen Sie flexibel und online, praxisorientiert und nachhaltig sowie wann und wo Sie möchten.

Der Start ist jederzeit möglich und unsere 360° Betreuung garantiert Ihnen einen persönlichen Support.

Steigern Sie Ihre Kompetenzen mit einer bis zu 100% geförderten Weiterbildung und starten Sie den Booster für Ihre Karriere.

 

So beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein

Sie sind aktuell arbeitslos oder Sie möchten eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden?

  1. Ihren förderfähigen Wunschkurs aussuchen
  2. Voraussetzungen individuell von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüfen lassen
  3. Bildungsgutschein erhalten und im Original an uns senden
  4. Ein individuelles telefonisches Beratungsgespräch mit unserer Studienbetreuung führen
  5. Einfach & kostenlos mit dem Anmeldeformular anmelden. Dieses erhalten Sie von der Studienbetreuung per E-Mail.
  6. Los geht’s mit Ihrem Fernkurs!

Ihr Bildungsgutschein. Ihre Weiterbildung.

100% gefördert. 100% flexibel. 100% online.

 

Sind Sie Arbeitnehmer? Dann können Sie sich eventuell Ihre berufliche Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördern lassen!
  
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern in Deutschland und hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und gleichzeitig Arbeitnehmer auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Unternehmen und deren Mitarbeiter finanziell, indem sowohl Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt bis zu 100 % durch staatliche Mittel getragen werden (können). 
Voraussetzungen für eine Förderung

Um eine Förderung zu beantragen, müssen sowohl die Weiterbildung und der Bildungsträger als auch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
  • Die berufliche Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen (AZAV-zertifiziert)
  • Die Mitarbeiter müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
  • Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen insbesondere für Mitarbeiter, die ihre Qualifikationen verbessern möchten, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Für bestimmte Gruppen (z.B. ältere Arbeitnehmer oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter) sind die Voraussetzungen zur Förderung möglicherweise erleichtert
  • Die Weiterbildung muss für die aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit des Mitarbeiters förderlich sein. Ebenso muss das Unternehmen einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen. Das bedeutet, dass die Weiterbildung zum Beispiel die Fachkenntnisse erweitert, die für das Unternehmen oder den Arbeitsplatz des Mitarbeiters wichtig und/ oder auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.

  

Höhe und Umfang der Förderung
Es werden sowohl Lehrgangskosten übernommen als auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der Beschäftigten. Auch das Alter des Mitarbeiters oder ein Behinderungsgrad spielen eine Rolle. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können von Förderungen zu den Lehrgangskosten von bis zu 100 % profitieren. 
Soll die Weiterbildung während der Arbeitszeit durchgeführt werden, kann das Unternehmen einen Arbeitsentgeltzuschussbeantragen. Dieser ist ebenso wie die Übernahme der Lehrgangskosten abhängig von der Größe des Unternehmens. Auch eine berufsbegleitende Weiterbildung ist möglich, dann entfällt der Arbeitsentgeltzuschuss. Die Fernakademie bietet aufgrund der flexiblen Gestaltbarkeit ihrer Fernkurs-Angebote verschiedene Durchführungsmöglichkeiten an: Unsere Kurse können in Vollzeit, Teilzeit oder auch berufsbegleitend durchgeführt werden.Die vereinbarte wöchentliche Stundenzahl für die Weiterbildung bestimmt letztendlich die Kursdauer.
1. Beratung mit der Agentur für Arbeit
Das Unternehmen oder der Mitarbeiter vereinbart einen Termin bei der Agentur für Arbeit, um sich individuell über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren. Diese Beratungsgespräch ist verpflichtend. 
2. Antragstellung bei der Agentur für Arbeit
Das Unternehmen oder der Arbeitnehmer erhält von der Agentur für Arbeit Antragsunterlagen, die auszufüllen und einzureichen sind. Der Antrag umfasst ca. 15 bis 20 Seiten. 
3. Auswahl eines geeigneten Bildungsträgers und -angebots
Das Unternehmen oder der Mitarbeiter wählt einen Bildungsträger und eine Weiterbildung, die von der Agentur für Arbeit anerkannt sind (AZAV-zertifiziert). Von der Agentur für Arbeit erhält das Unternehmen oder der Mitarbeiter einen Bildungsgutschein oder eine Trägerbescheinigung, der/die beim Bildungsträger vorzulegen und von diesem auszufüllen ist. Zusammen mit dem Antrag wird die Bescheinigung oder der Gutschein bei der Agentur für Arbeit eingereicht. 
4. Genehmigung und Durchführung
Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und genehmigt die Weiterbildung (dies dauert meist einige Wochen). Der Mitarbeiter kann nun mit seiner Weiterbildung starten.Das Unternehmen sollte den Mitarbeiter während des gesamten Prozesses unterstützen und gegebenenfalls Freistellungen oder flexible Arbeitszeiten für die Teilnahme der Weiterbildung organisieren. 
AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Die Fernakademie ist zugelassener und AZAV-zertifizierter Bildungsträger und bietet mehrere Weiterbildungen an, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden.In einem persönlichen Beratungstermin besprechen wir gemeinsam mit Dir die passende Weiterbildung und die gewünschte Durchführungsform (in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend). Danach erstellen wir ein konkretes Angebot, welches vom Unternehmen oder vom Mitarbeiter dem Berater bei der Agentur für Arbeit zur Prüfung vorgelegt wird. 

Noch Fragen zum Qualifizierungschancengesetz und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne! 

 

Fördermöglichkeiten Ihres Bundeslandes**

Brandenburg:
Mit dem Bildungsscheck werden Beschäftigte und Unternehmen bei einer beruflichen Weiterbildung gefördert:
– Der Zuschuss für Beschäftigte beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro.Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
– Die Förderung für Unternehmen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro. Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Brandenburg unter: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/ oder 0331 – 6602200.

 

Bremen:
Mit dem Bremer Weiterbildungsscheck werden Beschäftigte und kleine Unternehmen bei ihrem Weiterbildungsvorhaben gefördert. Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch bei der Weiterbildungsberatung in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Telefon: 0421 168 891-20
https://www.labew-bremen.de/bremer-weiterbildungsschecks/

 

Hamburg:
Der Hamburger Weiterbildungsbonus übernimmt 50 Prozent der Weiterbildungskosten (max. 750 Euro) für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, mehr als 450 Euro im Monat verdienen und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) arbeiten. Selbstständige, Beschäftigte in Elternzeit und Existenzgründer/-innen werden ebenfalls gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ oder 040 / 211 12 – 533.

 

Hessen:
Der Qualifizierungsscheck Hessen fördert derzeit nur Weiterbildungen, mit denen man einen Berufsabschluss erlangt. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden. Unter www.proabschluss.de finden Sie weitere Informationen dazu.

 

Sachsen:
Der Weiterbildungsscheck ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Derzeit befindet sich eine Förderung der beruflichen Weiterbildung in Planung. Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald eine Antragstellung möglich ist. Alle weiteren Informationen erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930 und unter www.sab.sachsen.de

 

Thüringen:
Der Weiterbildungsscheck Thüringen fördert Ihre Weiterbildung mit maximal 1.000 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck oder 0361 2223-0.

 

Rheinland-Pfalz:
Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz können Sie Ihre Weiterbildung zu 60% der Fortbildungskosten (maximal 1.500 Euro) fördern lassen.
Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder 06131 967149.

 

Schleswig-Holstein:
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert Ihre berufliche Weiterbildung mit 40 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.
Die Arbeitgeber hat mindestens 60 % der Seminarkosten zu tragen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sh.de oder 0431 9905-0.

 

Sachsen-Anhalt:
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist vom Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ib-sachsen-anhalt.de oder 0800 56 007 57

 

Bayern:
Bayern bietet derzeit leider keine Förderungen für Fernkurse an. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn es Änderungen des Förderprogrammes gibt. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.kommweiter.bayern.de/privatpersonen/foerderung-weiterbildung/

 

Baden Württemberg:
Baden-Württemberg bietet derzeit leider keine Förderung für Fernkurse an.

 

Niedersachsen:
Derzeit können nur Unternehmen eine Förderung für Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter/-innen beantragen. Von den Gesamtkosten können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Die NBank berät und informiert Sie unter www.nbank.de
Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023

 

Mecklenburg-Vorpommern:
Unternehmen können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Lehrgangskosten, maximal 3.000 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung-mv.de oder 0385 64682-0

 

Berlin:
Für Berlin sind uns aktuell keine Fördermöglichkeiten bekannt.

 

Saarland:
Kleine und mittlere Unternehmen können für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten eine Förderung beantragen. Diese liegt bei 40 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://weiterbildungsportal.saarland/unternehmen/foerderung/kompetenz-durch-weiterbildung-kdw oder 0681 5867 651 bzw. 0681 5867 652.

Steuern sparen – leicht gemacht

Die Höhe der Ausgaben eines Fernkurses schreckt viele davon ab, auf eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen.

Unser Tipp: Die Steuererklärung bringt ihnen einen Teil des Geldes zurück.

Arbeitnehmer/-innen als auch Selbstständige, Eltern in Elternzeit und Arbeitsuchende können in Ihrer Steuererklärung Weiterbildungskosten angeben.

Sprechen Sie für alle weiteren Fragen gern mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Nähe.

Tipps und Hinweise

Fragen Sie Ihren Träger oder Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt oder sich daran beteiligt. Auch er profitiert von Ihrem Fachwissen.

Ihr Arbeitgeber kann ebenfalls Fördermittel zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter/-innen beantragen. Informieren Sie sich dazu bitte auf den oben genannten Internetseiten Ihres Bundeslandes.

** Förderprogramme unterliegen einem stetigen Wandel. Die Akademie übernimmt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen.

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