Förderung

Deutschlandweite Fördermöglichkeiten

Lasse Deine nächste Weiterbildung staatlich fördern! Entdecke die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Informationen zur Förderung

Förderungen der Bundesländer

KOMPASS – Weiterbildung für Solo-Selbstständige Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Tipps & Hinweise

Du möchtest in Deine berufliche Zukunft investieren und Deine Karriere im Gesundheitsbereich mit unseren Weiterbildungsangeboten voranbringen?In Deutschland kannst Du auf eine Vielzahl von staatlichen Förderungen zurückgreifen, die Dich bei Deinen Weiterbildungsvorhaben unterstützen und finanziell entlasten. Nutze diese Möglichkeiten!  Bis zu 100% förderbar mit dem Bildungsgutschein der Arbeitsagentur / des Jobcenters Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen Dich finanziell bei Deiner Weiterbildung. Unsere Kurse statten Dich mit neuestem Branchenwissen aus, das erhöht Deine Chancen am Arbeitsmarkt und hilft den Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finden oder eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern. 
  • Lerne flexibel und online, praxisorientiert und nachhaltig sowie wann und wo Du möchtest.
  • Der Start ist jederzeit möglich und unsere 360° Betreuung garantiert Dir einen persönlichen Support.
  • Steigere Deine Kompetenzen mit einer bis zu 100% geförderten Weiterbildung und starte den Booster für Deine Karriere.
 So beantragst Du Deine AZAV Weiterbildungsförderung 
  1. Deinen förderfähigen Wunschkurs aussuchen
  2. Voraussetzungen individuell von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüfen lassen
  3. Bildungsgutschein erhalten und im Original an uns senden
  4. Ein individuelles telefonisches Beratungsgespräch mit unserer Studienbetreuung führen
  5. Einfach & kostenlos mit dem Anmeldeformular anmelden. Dieses erhältst Du von der Studienbetreuung per E-Mail.
  6. Los geht's mit Deinem Fernkurs
 Dein Bildungsgutschein. Deine Weiterbildung. 100% gefördert. 100% flexibel. 100% online. Du bist Arbeitnehmer? Dann kannst du dir evtl. deine berufliche Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördern lassen! Das Qualifizierungschancengesetz | QCG Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von Arbeitnehmern in Deutschland und hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und gleichzeitig Arbeitnehmer auf die sich wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Unternehmen und deren Mitarbeiter finanziell, indem sowohl Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt bis zu 100 % durch staatliche Mittel getragen werden (können). Voraussetzungen für eine FörderungUm eine Förderung zu beantragen, müssen sowohl die Weiterbildung und der Bildungsträger als auch das Unternehmen und dessen Mitarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 
  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die berufliche Weiterbildung und der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen (AZAV-zertifiziert).
  • Die Mitarbeiter müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
  • Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen insbesondere für Mitarbeiter, die ihre Qualifikationen verbessern möchten, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Für bestimmte Gruppen (z.B. ältere Arbeitnehmer oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter) sind die Voraussetzungen zur Förderung möglicherweise erleichtert.
  • Die Weiterbildung muss für die aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit des Mitarbeiters förderlich sein. Ebenso muss das Unternehmen einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen. Das bedeutet, dass die Weiterbildung zum Beispiel die Fachkenntnisse erweitert, die für das Unternehmen oder den Arbeitsplatz des Mitarbeiters wichtig und/ oder auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.
 Höhe und Umfang der Förderung Es werden sowohl Lehrgangskosten übernommen als auch ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der Beschäftigten. Auch das Alter des Mitarbeiters oder ein Behinderungsgrad spielen eine Rolle. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können von Förderungen zu den Lehrgangskosten von bis zu 100 % profitieren. Soll die Weiterbildung während der Arbeitszeit durchgeführt werden, kann das Unternehmen einen Arbeitsentgeltzuschussbeantragen. Dieser ist ebenso wie die Übernahme der Lehrgangskosten abhängig von der Größe des Unternehmens. Auch eine berufsbegleitende Weiterbildung ist möglich, dann entfällt der Arbeitsentgeltzuschuss. Die Fernakademie bietet aufgrund der flexiblen Gestaltbarkeit ihrer Fernkurs-Angebote verschiedene Durchführungsmöglichkeiten an: Unsere Kurse können in Vollzeit, Teilzeit oder auch berufsbegleitend durchgeführt werden. Die vereinbarte wöchentliche Stundenzahl für die Weiterbildung bestimmt letztendlich die Kursdauer. AZAV-zertifizierter Bildungsträger Die Fernakademie ist zugelassener und AZAV-zertifizierter Bildungsträger und bietet mehrere Weiterbildungen an, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden.In einem persönlichen Beratungstermin besprechen wir gemeinsam mit Dir die passende Weiterbildung und die gewünschte Durchführungsform (in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend). Danach erstellen wir ein konkretes Angebot, welches vom Unternehmen oder vom Mitarbeiter dem Berater bei der Agentur für Arbeit zur Prüfung vorgelegt wird. Noch Fragen zum Qualifizierungschancengesetz und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter? Kontaktiere uns – wir unterstützen Dich gerne!

So beantragst Du Deinen Bildungsgutschein

Wir begleiten Dich Schritt für Schritt
Hast Du mit Deinem Arbeitsvermittler gesprochen und wurde eine Weiterbildung für Dich empfohlen? Um einen Fernkurs bei uns mit einem Bildungsgutschein zu starten, folge einfach diesen fünf Schritten:
1
Beratung mit der Agentur für Arbeit
Das Unternehmen oder der Mitarbeiter vereinbart einen Termin bei der Agentur für Arbeit, um sich individuell über die Möglichkeiten der Förderung zu informieren. Diese Beratungsgespräch ist verpflichtend.
2
Antragstellung bei der Agentur für Arbeit
Das Unternehmen oder der Arbeitnehmer erhält von der Agentur für Arbeit Antragsunterlagen, die auszufüllen und einzureichen sind. Der Antrag umfasst ca. 15 bis 20 Seiten.
3
Auswahl eines geeigneten Bildungsträgers und -angebots
Das Unternehmen oder der Mitarbeiter wählt einen Bildungsträger und eine Weiterbildung, die von der Agentur für Arbeit anerkannt sind (AZAV-zertifiziert).
4
Bildungsgutschein erhalten
Nach positiver Prüfung stellt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus. Dieser enthält Angaben zur Weiterbildung, Dauer und Kostenübernahme.
5
Deine Weiterbildung startet
Der Mitarbeiter kann nun mit seiner Weiterbildung starten
Kostenlose Beratung

Du hast Fragen?

Wir beraten Dich kostenlos und unverbindlich!
Erfahrungen

Das sagen unsere Absolventen

Junge Frau ist glücklich und lacht.
Sehr empfehlenswert! Flexibel und interessant!»Ich habe den Fernkurs Ernährungsberater an der FEG absolviert und kann den Kurs uneingeschränkt weiterempfehlen. Die Kursinhalte waren umfassend, informativ und gut strukturiert. Aufgrund der Flexibilität war dieser Kurs auch nebenberuflich super absolvierbar. Gerne wieder!«MonaErnährungsberater

Gründe uns zu vertrauen

Siegel des Bundesverband der Fernstudienanbieter mit der DQR Stufe 6.
Logo der Fernstudien DQR.
Siegel des Bundesverband der Fernstudienanbieter mit der DQR Stufe 5.
Logo der Registrierung berufliche Pflegender.
Focus Siegel mit der Auszeichnung Top Anbieter für Weiterbildung 2025.
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