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Arbeitsrecht in der Pflege

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Deine Weiterbildung Arbeitsrecht in der Pflege

Der Grundgedanke im Arbeitsrecht ist die Herstellung sozialer Gerechtigkeit, indem die Arbeitsbedingungen möglichst freiheitsrechtlich gestaltet werden sollen. Eine autonome Existenz des einzelnen Arbeitnehmers oder Arbeitgebers existiert nicht. Beide sind wechselseitig voneinander abhängig. Damit der Arbeitgeber nicht einseitig über die Arbeitsbedingungen bestimmen kann, hat die Rechtsordnung die Aufgabe, das Grundgesetz und das Sozialstaatsprinzip sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber zu wahren.  Für die Teilnahme können 20 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
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