Pflegefachkräfte, die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI begleiten, brauchen mehr als Praxiserfahrung – sie brauchen strukturiertes Fachwissen zu Rechtslage, Dokumentation und Nachweisführung. Diese Weiterbildung vermittelt genau das: fundierte Kenntnisse, um Beratungseinsätze sicher einzuordnen, vorzubereiten und korrekt zu dokumentieren.
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1 Monat
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Basiskursgebühr199,00 €
Gesamtbetrag199,00 €
2 Monatsraten à 66,33 € und 1 Abschlussrate à 66,34 €
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Pflegeberatung § 37.3 SGB XI – Fachkompetenz für den Beratungseinsatz
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden und Pflegegeld beziehen, haben gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Beratungsbesuche sichern die Versorgungsqualität im häuslichen Umfeld, entlasten pflegende Angehörige und helfen dabei, Unterstützungsmöglichkeiten gezielt zu nutzen.Viele Pflegefachkräfte und Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten kennen die Abläufe in der Regel aus der Praxis – aber das strukturierte Fachwissen zu Rechtslage, Dokumentation und Nachweisführung fehlt oft. Diese Weiterbildung schließt diese Lücke: Mit dieser Fortbildung qualifizierst Du Dich als fachkundigen Pflegeberater im Kontext des § 37 SGB XI. Du lernst, Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI fachlich einzuordnen, vorzubereiten und sicher zu dokumentieren.
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Individuelles Lerntempo
Professionelle Betreuung
Keine Fehlzeiten in der Einrichtung
Für wen ist diese Weiterbildung geeignet?
Die Weiterbildung richtet sich an Pflegefachkräfte und Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich, die sich gezielt auf die Pflegeberatung nach § 37.3 spezialisieren möchten.
Geeignet für Fortgeschrittene mit pflegerischer Grundausbildung und Berufserfahrung
Pflegefachkräfte in ambulanten Pflegediensten, die Beratungseinsätze begleiten oder koordinieren
Fachpersonen in Leitungs- und Koordinationsfunktionen, die ihr Wissen zu § 37 SGB XI vertiefen möchten
Mitarbeiter, die Pflegeberater bei Beratungseinsätzen unterstützen und zuarbeiten
Personen, die ein systematisches Verständnis von Dokumentation, Nachweisführung und Versorgungsstrukturen aufbauen wollen
Wichtig: Die Weiterbildung vermittelt fachliche Kenntnisse zur Pflegeberatung nach § 37 SGB XI. Für die eigenständige Durchführung und Abrechnung von Beratungseinsätzen gegenüber Pflegekassen gelten gesetzliche Voraussetzungen, die über den Lehrgang hinausgehen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die wichtigsten Vorteile:
Flexibles Lernen neben dem Beruf – Du bestimmst selbst, wann und wo Du lernst, ganz ohne feste Termine
Doppelte Qualifikation – Die Weiterbildung qualifiziert Dich für die Pflegeberatung nach § 37.3 und für Schulungen nach § 45 SGB XI
Persönliche Betreuung und Unterstützung – Fachleute aus der Praxis begleiten Dich und beantworten Deine Fragen per E-Mail und Chat
Anerkanntes Zertifikat – Du erhältst ein Zertifikat der Fernakademie für Gesundheitsberufe als Nachweis Deiner Qualifikation
Dauer
ca. 1 Monat (kostenfrei verlängerbar um bis zu 3 Monate)
Lernaufwand
ca. 10 Stunden pro Woche
Abschluss
Zertifikat der Fernakademie für Gesundheitsberufe
Start
Jederzeit möglich und keine feste Termine
Voraussetzungen
Abgeschlossene Pflegeausbildung (z. B. Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
Das Ziel der Weiterbildung zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist es, Dir strukturiertes Fachwissen zu vermitteln, das Du direkt in der Praxis einsetzen kannst. Hier siehst Du auf einen Blick, welche konkreten Kenntnisse und Fähigkeiten Du nach dem Abschluss mitbringst.
Das nimmst Du mit
Nach Abschluss der Pflegeberatung § 37.3 Weiterbildung kannst Du:
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI fachlich einordnen und im Leistungsgefüge der Pflegeversicherung verorten
Die rechtlichen Grundlagen der Pflegeberatung sicher benennen und die Unterschiede zwischen dem § 37, § 7a und § 45 SGB XI erklären
Den Ablauf eines Beratungseinsatzes strukturiert planen – von der Vorbereitung in der Häuslichkeit bis zur abschließenden Dokumentation
Die Pflegesituation gezielt beobachten und einschätzen, um Angehörige und Pflegebedürftige auf Unterstützungsangebote hinzuweisen
Beratungsbesuche korrekt dokumentieren und Nachweise entsprechend den formalen Anforderungen gegenüber den Pflegekassen erstellen
Leistungsarten unterscheiden: Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistungen einordnen und erklären – inkl. Pflegegrad 2, Pflegegrad 4 und weiterer Pflegegrade
Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI und weitere Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige einordnen und in der Beratung nennen
Beratungsformate abgrenzen: verstehen, wann Pflegebedürftige an eine andere Beratungsstelle, einen Pflegedienst oder die Pflegekasse weitervermittelt werden sollten
Digitale Übermittlungswege für Nachweise nach § 37 SGB XI benennen und aktuelle Entwicklungen in der digitalen Pflegeberatung einordnen
Schulungen für Pflegepersonen nach § 45 SGB XI inhaltlich vorbereiten und durchführen (Doppelqualifikation)
Der Lehrgang ist in sechs thematische Kapitel gegliedert – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu digitalen Entwicklungen in der Pflegeberatung. Jedes Kapitel ist Teil eines aufeinander aufbauenden Gesamtkonzepts, dass Dir ein vollständiges Bild der Pflegeberatung nach § 37 SGB XI vermittelt.
Kapitel 1: Rechtliche Grundlagen der Pflegeberatung nach § 37 SGB XI
Historische Entwicklung und gesellschaftlicher Kontext der häuslichen Pflege
§ 37 SGB XI: Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsberechtigte und praktische Hilfe bei der Organisation der häuslichen Versorgung
Frequenz und Verpflichtung der Beratungseinsätze je nach Pflegegrad
Abgrenzung zu § 7a (umfassende Pflegeberatung) und § 45 SGB XI (Entlastungsleistungen und Schulungen)
Bedeutung der Pflegebedürftigkeit nach §§ 14 und 15 SGB XI: Pflegebegutachtung, Einstufung in Pflegegrade und Auswirkungen auf den Anspruch nach § 37 SGB XI
Rolle der Pflegekassen und zugelassene Leistungserbringer im System
Kapitel 2: Ablauf und Inhalte eines Beratungseinsatzes
Vorbereitung eines Beratungseinsatzes im häuslichen Umfeld
Zielsetzung und Struktur des Beratungsgesprächs nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beobachtung und strukturierte Einschätzung der Pflegesituation in der häuslichen Situation
Gesprächsführung im Rahmen des Beratungseinsatzes & organisatorische Aspekte
Typische Dokumentationsschritte direkt nach dem Besuch
Kapitel 3: Dokumentation und Nachweisführung
Formale Anforderungen an die Dokumentation nach § 37 SGB XI
Aufbau und Zweck des bundeseinheitlichen Nachweisbogens
Übermittlungswege: digital, postalisch oder über den Leistungserbringer
Fristen und Folgen bei Nichtdurchführung oder verspäteten Beratungsbesuchen
Qualitätssicherung und Qualitätsstandards nach § 37 Abs. 5 SGB XI
Kapitel 4: Abgrenzung zu anderen Beratungsformaten
Vergleich: Beratung nach § 37 SGB XI vs. Pflegeberatung nach § 7a vs. Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
Zuständigkeiten und Zielrichtungen der einzelnen Paragraphen
Zusammenarbeit der Pflegedienste, Pflegekassen und Beratungsstellen im Versorgungssystem
Systemdarstellung: Zusammenspiel von Pflegekassen, Leistungserbringern und Beratungsstellen
Kapitel 5: Belastungssituationen und Unterstützungsangebote
Typische Belastungssituationen pflegender Angehöriger: Überlastung, Isolation, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Entlastungsleistungen nach SGB XI: Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und weitere Unterstützungsmöglichkeiten
Hinweisstruktur im Beratungseinsatz und der Verweis auf Möglichkeiten statt Antragsberatung
Weitervermittlung: Ansprechpartner und Zuständigkeiten im Versorgungssystem
Kapitel 6: Digitalisierung und Vernetzung in der Pflegeberatung
Elektronische Übermittlungswege für Nachweise nach § 37 SGB XI
Digitale Dokumentationssysteme und ihre Einbindung in den Beratungsablauf
Vernetzungsstrukturen: digitale Kommunikation zwischen Pflegekasse, Leistungserbringer und Angehörigen
Aktuelle Entwicklungen: Teleberatung, Entbürokratisierung, digitale Pflegeberatung der Zukunft
Du möchtest wissen, wie die Weiterbildung konkret abläuft – wann Du startest, wie viel Zeit Du einplanen solltest und was am Ende auf Dich wartet? Hier findest Du alle wichtigen Informationen zum Ablauf auf einen Blick.
Start
Du startest jederzeit – ohne feste Termine oder Wartezeiten. Nach der Anmeldung erhältst Du sofort Zugang zu allen Lernmaterialien über das Online-Portal.
Dauer
Der Lehrgang ist auf einen Monat ausgelegt. Du kannst ihn kostenfrei um bis zu drei weiteren Monaten verlängern – sprich uns einfach an, wenn Du mehr Zeit benötigst.
Lernumfang
Der empfohlene Lernaufwand liegt bei ca. 10 Stunden pro Woche. Die genaue Zeit hängt von Deinem individuellen Lerntempo ab.
Material
Du erhältst ein strukturiertes Lehrheft, das alle Kursinhalte systematisch aufbereitet und Dich gezielt auf den praktischen Einsatz deiner Kenntnisse vorbereitet. Es enthält:
Fließtexte mit gesetzlichen Bezugnahmen und Praxisbeispielen
Tabellen, Checklisten und schematische Abläufe zur besseren Orientierung
Fallbeispiele aus der häuslichen Pflegepraxis sowie praxisnahe Tipps zur Gesprächsführung und Dokumentation
Kontrollaufgaben zur eigenständigen Wissensreflexion
Flexibles Lernen
Du lernst im Selbststudium – wann und wo es Dir passt. Der Lernort ist Dir während des gesamten Fernlehrgangs freigestellt. Es gibt keine Online-Seminare, Präsenzseminare vor Ort, und keine Pflichttermine. Über das Online-Portal und per E-Mail erreichst Du Deine Studienbetreuung während der Geschäftszeiten.
Abschluss
Nach Bearbeitung des Lehrhefts absolvierst Du die Prüfung online über das Prüfungsportal. Die Prüfungsaufgaben umfassen Reproduktionsfragen, Multiple-Choice-Elemente und anwendungsorientierte Aufgaben. Deine Prüfung wird innerhalb von zwei Wochen ausgewertet und mit schriftlichem Feedback zurückgemeldet. Bestanden ist der Lehrgang ab Note 4 (ausreichend).
Zertifikat
Bei erfolgreichem Abschluss erhältst Du als Teilnahmebescheinigung das Zertifikat der Fernakademie für Gesundheitsberufe. Es bestätigt Deine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI.
Mit dem Abschluss dieser Weiterbildung hältst Du ein anerkanntes Zertifikat in den Händen – als Nachweis Deiner fachlichen Qualifikation als Pflegeberatung. Hier erfährst Du, welchen Abschluss Du erhältst und was er für Deine berufliche Entwicklung bedeutet.
Art des Abschlusses
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhältst Du das Zertifikat der Fernakademie für Gesundheitsberufe. Es dokumentiert Deine Qualifikation zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI und ist Dein offizieller Nachweis gegenüber Krankenkassen, Arbeitgebern und Einrichtungen. Als zertifizierter Berater begleitest Du pflegende Angehörige fachlich und sicher durch den Beratungsprozess.
Zertifizierung und Anerkennung
Die Weiterbildung zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wurde inhaltlich und didaktisch geprüft und erfüllt die Anforderungen an einen qualifizierenden Fernlehrgang. Das bedeutet für Dich:
Geprüfte Qualitätsstandards. Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen an einen staatlich zugelassenen Fernlehrgang
Transparenz und Zuverlässigkeit.Inhalte, Prüfungsformat und Betreuung sind offiziell abgenommen
Wichtiger Hinweis zur Durchführung von BeratungseinsätzenDas Zertifikat bescheinigt Deine fachliche Fortbildung zur Pflegeberatung nach § 37 SGB XI. Für die eigenständige Durchführung und Abrechnung von Beratungseinsätzen gegenüber Pflegekassen gelten gesetzliche Regelungen des SGB XI sowie die Richtlinien der Pflegekassen. Die Berechtigung zur Abrechnung ist an eine entsprechende Qualifikation als Pflegefachkraft sowie eine vertragliche Anbindung an einen zugelassenen Leistungserbringer geknüpft.
Diese Weiterbildung richtet sich an Fachpersonen aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich, die ihr Wissen zur Pflegeberatung nach § 37 SGB XI gezielt vertiefen möchten. Damit Du weiterkommst, solltest Du bestimmte fachliche und persönliche Voraussetzungen mitbringen. Welche das sind, siehst Du hier.
Für wen ist diese Weiterbildung?
Fachliche VoraussetzungenDiese Weiterbildung richtet sich an Fachpersonen aus dem pflegerischen und gesundheitsnahen Bereich:
Examinierte Pflegefachkräfte – Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege
Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten, die mit Beratungsaufgaben nach § 37 SGB XI in Kontakt kommen
Fachpersonen in Leitungs- oder Koordinationsrollen, z. B. als Pflegedienstleitung, die Beratungsprozesse steuern
Personen mit vergleichbarer pflegerischer Qualifikation und nachgewiesenen Grundkenntnissen der Pflege
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene pflegerische Berufsausbildung. Für die Teilnahme am Lehrgang ist Berufserfahrung nicht zwingend erforderlich. Empfohlen wird sie dennoch, um die Inhalte praxisnah einordnen zu können.Persönliche VoraussetzungenDu bringst idealerweise mit:
Grundkenntnisse der Pflegeversicherung und des SGB XI aus der Berufspraxis
Interesse an rechtlichen Grundlagen und Dokumentationsanforderungen in der Pflege
Selbstorganisation und Motivation für das Lernen im Selbststudium
PC mit Internetzugang und eigene E-Mail-Adresse (technische Grundvoraussetzung)
Wenn Du eine Weiterbildung abschließt, möchtest Du sicher sein, dass sie wirklich zählt. Die Fernakademie für Gesundheitsberufe steht für geprüfte Qualität – staatlich zugelassen und kontinuierlich evaluiert. Hier siehst Du, welche Zertifizierungen hinter dem Lehrgang stehen und ob eine Förderung möglich ist.
Zertifizierungen und Qualitätssicherung
Staatliche Prüfung und Zulassung (ZFU)
Die Weiterbildung Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI wurde geprüft und zertifiziert von der Zulassungsbehörde ZFU, die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln. Unabhängiges, erfahrenes Fachpersonal prüft dort eingereichte Fernlehrgänge nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 12 FernUSG) auf inhaltliche Vollständigkeit und fachlich korrekte Angaben. Des Weiteren wird der didaktische Aufbau analysiert, um Deinen Lernerfolg zu ermöglichen. Das staatliche Zulassungsverfahren gewährleistet, dass Du mit unseren Fernlehrgängen Dein angestrebtes Bildungsziel erreichst. Eine vergleichbare Prüfung findest Du in keinem anderen Weiterbildungsbereich. Der erfolgreiche Abschluss Deines Lehrgangs wird Dir mit Deinem Abschlusszertifikat mit ZFU Siegel bescheinigt.Die ZFU Zulassungsnummer lautet 7591026.
Qualitätssicherung durch die Fernakademie für Gesundheitsberufe
Laufende Evaluation: Alle Lehrinhalte werden regelmäßig aktualisiert und auf Basis von Teilnehmerfeedback weiterentwickelt
Fachlich geprüfte Inhalte: Prüfungsaufgaben und Lehrmaterialien werden von einem internen Prüfungsgremium ausgewertet und qualitätsgesichert
Kann der Kurs gefördert werden?
Für diesen Fernlehrgang ist derzeit keine Förderung über die Agentur für Arbeit (AZAV) möglich. Bitte wende Dich direkt an uns, wenn Du Fragen zu Fördermöglichkeiten oder Ratenzahlung hast – wir helfen Dir gerne in einem Beratungsgespräch weiter.
Wer darf Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI durchführen?
Den Beratungseinsatz dürfen grundsätzlich nur qualifizierte Fachpersonen mit Anerkennung durch die Pflegekasse durchführen. Konkret kommen in Frage:
Examinierte Pflegefachkräfte, die bei einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle arbeiten
Selbständige Berater mit spezieller Anerkennung durch die Pflegekassen
Wichtig: Das Zertifikat der Weiterbildung bescheinigt Dir die fachliche Qualifikation, für die eigenständige Abrechnung gegenüber der Pflegekasse benötigst Du zusätzlich eine vertragliche Anbindung an einen zugelassenen Leistungserbringer.
Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungseinsatz – auch Qualitätssicherungsbesuch genannt – ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Pflegeexperten unterstützen dabei pflegende Angehörige und optimieren sowie sichern die Qualität der Pflege. Die Fachkraft prüft, ob die Pflege bedarfsgerecht erfolgt, gibt Tipps und kann Maßnahmen zur Verbesserung anregen.
Wie lange dauert die Weiterbildung zur Pflegeberatung?
Der Lehrgang ist auf einen Monat ausgelegt, bei einem empfohlenen Lernaufwand von ca. 10 Stunden pro Woche. Du startest jederzeit ohne feste Termine – sofort nach der Anmeldung hast Du Zugang zu allen Materialien.
Was passiert, wenn ich länger für die Weiterbildung brauche?
Kein Problem: Du kannst den Lehrgang kostenfrei um bis zu drei weiteren Monaten verlängern. Du musst Dich dafür einfach direkt an uns wenden.
Wie läuft die Abschlussprüfung ab?
Nach Bearbeitung des Lehrhefts absolvierst Du die schriftliche Prüfung online über das Prüfungsportal. Sie umfasst Reproduktionsfragen, Multiple-Choice-Elemente und anwendungsorientierte Aufgaben. Die Auswertung erfolgt innerhalb von zwei Wochen inklusive schriftlichem Feedback. Bestanden ist die Prüfung ab Note 4 (ausreichend). Danach erhältst Du Dein Zertifikat der Fernakademie für Gesundheitsberufe.
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