Gewalt in der Pflege erkennen und verhindern: Ein Leitfaden für Pflegekräfte
Autor: Kathlen EisenmengerVeröffentlicht am 19. Oktober 2026
Gewalt in der Pflege ist jede Handlung oder Unterlassung, die einer pflegebedürftigen Person schadet, ihr Leid zufügt oder ihr Recht auf Selbstbestimmung verletzt. Dazu zählen Schläge genauso wie ein harscher Ton, ein ignoriertes Klingeln oder ein Bettgitter ohne Genehmigung. Häufig entsteht Gewalt dort, wo Zeitdruck und Personalmangel zusammenkommen. Wer die sechs Formen kennt, kann im Ernstfall schnell und sicher handeln.
Entscheidend für Gewalt in der Pflege ist die Wirkung bei der pflegebedürftigen Person und nicht die Absicht der Pflegekraft.
Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unterscheidet sechs Formen von Gewalt: körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung und freiheitsentziehende Maßnahmen.
In einer ZQP-Befragung von 2023 erinnerten sich 69 Prozent der Leitungskräfte stationärer Einrichtungen an mindestens einen Gewaltvorfall gegen Bewohnende innerhalb von zwölf Monaten.
Am häufigsten geht Gewalt in Pflegeheimen von anderen Bewohnenden aus, das berichteten 63 Prozent der befragten Leitungskräfte.
Seit dem 22. April 2026 gibt es bundeseinheitliche, aber nicht verpflichtende Empfehlungen zum Gewaltschutz in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten.
Gewalt in der Pflege: Definition und Abgrenzung
Gewalt in der Pflege liegt vor, wenn eine Handlung oder ein Unterlassen einem pflegebedürftigen Menschen schadet oder seine Selbstbestimmung verletzt. So definiert es das Bundesgesundheitsministerium (Stand März 2024, fachlich geprüft durch das Zentrum für Qualität in der Pflege). Entscheidend ist die Wirkung bei der betroffenen Person, nicht die Absicht der Pflegeperson.Die Weltgesundheitsorganisation spricht von Misshandlung älterer Menschen (WHO-Factsheet, Stand Juni 2024). Gemeint ist eine einzelne oder wiederholte Tat oder ein Unterlassen, das in einer Vertrauensbeziehung Schaden anrichtet. Die Vertrauensbeziehung ist der Kern: Pflegebedürftige Menschen sind von denen abhängig, die ihre Versorgung übernehmen. Wer pflegt, hat damit Macht.Für den Pflegealltag hilfreich ist das sogenannte Gewaltdreieck, das unter anderem eine Bremer Arbeitshilfe für Gewaltschutzkonzepte nutzt. Es unterscheidet drei Ebenen:
Personale Gewalt: Eine Pflegeperson fasst grob an oder schreit.
Strukturelle Gewalt: Feste Weckzeiten für alle oder zu knappes Pflegepersonal schaden, ohne dass jemand grob wird.
Kulturelle Gewalt: Sätze wie „Bei Demenz merkt sie es ja nicht“ machen Übergriffe scheinbar normal.
Abzugrenzen ist Gewalt von Aggression. Aggression beschreibt ein Verhalten, das auch ohne Schaden bleiben kann, etwa ein lautes Abwehren bei der Körperpflege. Verletzt, demütigt oder schränkt eine Handlung ein, ist die Grenze zur Gewalt überschritten.
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Welche Formen von Gewalt gibt es in der Pflege?
In der Pflege werden sechs Formen von Gewalt unterschieden: körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung und freiheitsentziehende Maßnahmen. Diese Einteilung nutzt das Zentrum für Qualität in der Pflege. Das Portal gesund.bund.de spricht statt von Vernachlässigung teils von unangemessener Pflege. Viele Situationen fallen in mehrere Kategorien zugleich.Die sechs Formen von Gewalt mit Beispielen aus dem Pflegealltag und typischen Warnzeichen:
Form
Beispiele
Mögliches Warnzeichen
Körperliche Gewalt
grobes Anfassen beim Lagern, Festhalten, Schläge
Hämatome oder Verletzungen an Oberarmen und Handgelenken
Psychische Gewalt
Anschreien, Drohen, Beschämen, Ignorieren
Rückzug, Angst vor bestimmten Personen
Vernachlässigung
Klingel bleibt unbeantwortet, zu wenig Trinken, mangelnde Hygiene
Dekubitus, Austrocknung, ungepflegter Zustand
Sexualisierte Gewalt
anzügliche Bemerkungen, unnötige Entblößung
plötzliche Abwehr bei der Intimpflege
Finanzielle Ausbeutung
Geld oder Wertsachen verschwinden
unerklärliche Ausgaben, fehlende Gegenstände
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Bettgitter, Gurt, Sedierung ohne Genehmigung
Unruhe, Sturzverletzungen trotz Fixierung
Ein Warnzeichen beweist noch nichts. Ein blauer Fleck kann auch von einem Sturz oder einem blutverdünnenden Medikament stammen. Er ist aber ein Anlass, genau hinzusehen und die Beobachtung sachlich zu dokumentieren.
Fallbeispiele: Gewalt im Pflegealltag erkennen
Gewalt in der Pflege ist selten so eindeutig wie ein Schlag. Die folgenden drei Situationen sind konstruierte Beispiele, wie sie in der Pflegepraxis typisch vorkommen. Sie zeigen, wo die Grenze verläuft und wie eine angemessene Reaktion aussehen kann.
Fall 1: Die Hämatome von Frau M.
Eine Pflegefachkraft im ambulanten Dienst bemerkt bei Frau M. (Pflegegrad 4) frische Hämatome an beiden Oberarmen. Die Tochter, die ihre Mutter allein versorgt, reagiert auf Nachfragen ausweichend und wirkt erschöpft. Hier kann körperliche Gewalt aus Überforderung vorliegen. Die Pflegefachkraft dokumentiert die Befunde, spricht mit ihrer Leitung und bietet der Tochter Entlastung an, etwa über Verhinderungspflege oder die Pflegeberatung der Pflegekasse.
Fall 2: Der Ton in der Frühschicht
Auf einem Wohnbereich spricht eine Kollegin unter Zeitdruck regelmäßig im Befehlston mit einem Bewohner mit Demenz und lässt ihn beim Waschen warten, bis er friert. Das ist psychische Gewalt und Vernachlässigung zugleich, auch ohne körperlichen Übergriff. Hilfreich ist ein Gespräch unter vier Augen und, wenn sich nichts ändert, eine Fallbesprechung im Team.
Fall 3: Das Bettgitter in der Nacht
Weil ein Bewohner nachts häufig aufsteht und schon gestürzt ist, zieht die Nachtwache „vorsichtshalber“ das Bettgitter hoch. Eine richterliche Genehmigung oder schriftliche Zustimmung des Bewohners gibt es nicht. Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme ohne Rechtsgrundlage. Alternativen wie ein Niederflurbett oder eine Sensormatte gehören in die nächste Fallbesprechung.
Wie häufig kommt Gewalt in der Pflege vor?
69 Prozent der befragten Leitungskräfte stationärer Pflegeeinrichtungen erinnerten sich an mindestens einen Gewaltvorfall gegen Bewohnende innerhalb von zwölf Monaten. Das zeigt eine Analyse des ZQP mit 1.002 Befragten (Erhebung 2021 und 2022, veröffentlicht 2023). Gewalt ist damit kein Einzelfall, bleibt aber oft ein Tabuthema.Am häufigsten ging die Gewalt von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern aus. Die Werte der ZQP-Analyse im Überblick:
Konstellation
Anteil mit Vorfall
zwischen Bewohnenden
63 %
sexuelle Gewalt zwischen Bewohnenden
22 %
durch Mitarbeitende
19 %
durch Angehörige oder Besuchende
19 %
Diese Zahlen beschreiben keine Häufigkeit in der Bevölkerung, sondern Erinnerungen von Leitungskräften. Das ZQP hält die tatsächlichen Werte eher für höher.Auch in der häuslichen Pflege kommt Gewalt vor. In einer ZQP-Befragung aus dem Jahr 2018 gaben 40 Prozent der pflegenden Angehörigen an, in den letzten sechs Monaten mindestens eine Form von Gewalt ausgeübt zu haben, am häufigsten psychische Gewalt (32 Prozent). Zu Gewalt gegen ältere Menschen in Einrichtungen zeigt die WHO ein ähnliches Bild: Rund 64 Prozent der Mitarbeitenden gaben in Studien an, im Vorjahr selbst eine Form von Misshandlung begangen zu haben (WHO-Factsheet, Stand Juni 2024). Die WHO nennt die Datenlage allerdings begrenzt.
Gewalt gegen Pflegekräfte: Zahlen der BGW
Auch Pflegekräfte werden Opfer von Gewalt: Sie werden beschimpft, gekratzt, geschlagen oder sexuell belästigt. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zählte für die Branche Pflege von 2018 bis 2022 hochgerechnet 7.487 meldepflichtige Arbeitsunfälle durch Gewalt, Überraschung oder Schreck, stationär und ambulant (BGW-Broschüre, 2023).Gezählt werden nur Fälle mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, die tatsächliche Zahl liegt also höher. Besonders verbreitet ist sexuelle Belästigung. In einer BGW-Erhebung von 2020 berichteten Beschäftigte stationärer Pflegeeinrichtungen für die vorangegangenen zwölf Monate von verbaler (69 Prozent), nonverbaler (62,5 Prozent) und körperlicher sexueller Belästigung oder Gewalt (53 Prozent) durch Betreute.Hinter einem Angriff können Angst, Schmerz oder eine Demenz stecken, die Situationen falsch deuten lässt. Das macht die Erfahrung nicht weniger belastend. Sprich Gewalterfahrungen in der Fallbesprechung an. Bei Verletzungen meldest Du sie als Arbeitsunfall an die Berufsgenossenschaft.
Ursachen und Risikofaktoren im Pflegealltag
Gewalt in der Pflege entsteht meist, wenn Pflegepersonen überlastet sind, unter Zeitdruck stehen und herausfordernde Pflegesituationen bewältigen müssen. Die ZQP-Daten zeigen deutliche Zusammenhänge, aber keine einfachen Ursachen. Pflegende Angehörige mit Zeitmangel berichteten häufiger von psychischer Gewalt (40 Prozent gegenüber 26 Prozent ohne Zeitmangel).Ein besonders starker Faktor ist erlebte Aggression. Wurden pflegende Angehörige selbst körperlich angegriffen, wendeten 41 Prozent auch körperliche Gewalt an, verglichen mit 8 Prozent ohne diese Erfahrung. Ist die gepflegte Person an Demenz erkrankt, steigen die Werte für körperliche Gewalt und freiheitsentziehende Maßnahmen ebenfalls.In stationären Einrichtungen fand das ZQP einen Zusammenhang mit dem Personalmangel. Häuser, in denen Gewalt durch Mitarbeitende vorkam, hatten häufiger Schwierigkeiten, Fachpersonal zu finden (74 Prozent gegenüber 56 Prozent). Das belegt keine Kausalität. Prävention muss deshalb auch bei den Strukturen ansetzen und nicht nur bei einzelnen Personen.
Freiheitsentziehende Maßnahmen: Was rechtlich gilt
Bettgitter, Gurte oder sedierende Medikamente in einer Einrichtung brauchen bei Menschen, die nicht selbst einwilligen können, die Zustimmung von Betreuer oder Bevollmächtigtem und die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das gilt, wenn die Maßnahme über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig eingesetzt wird (§ 1831 Abs. 4 und 5 BGB). Ohne Genehmigung ist eine FEM nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Die Genehmigung ist dann unverzüglich nachzuholen. Bis zum 31. Dezember 2022 stand die Regel in § 1906 BGB; mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat sie zum 1. Januar 2023 als § 1831 BGB in Kraft.Wie verbreitet solche Maßnahmen sind, zeigt der 7. Pflege-Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes: Im Prüfjahr 2021 waren freiheitsentziehende Maßnahmen bei 5,7 Prozent der geprüften Bewohnenden relevant. Der 8. Bericht (Prüfjahr 2023, rund 72.100 geprüfte Bewohnende) macht zur Vergleichbarkeit eine Einschränkung: Seit der zweiten Jahreshälfte 2023 werden gut bewertete Einrichtungen nur noch alle zwei Jahre geprüft, ein direkter Trendvergleich ist daher nur eingeschränkt möglich.Wie sich Fixierungen vermeiden lassen, zeigt der Werdenfelser Weg. Seit 2007 prüfen dabei speziell geschulte Verfahrenspfleger mit Pflegewissen jeden Antrag, besprechen ihn mit Einrichtung und Angehörigen und regen Alternativen an, etwa Niederflurbetten, Sensormatten oder Hüftprotektoren.
Gewaltschutzkonzept: Was die Empfehlungen vom April 2026 vorsehen
Die Empfehlungen vom April 2026 sehen für jede Einrichtung ein eigenes Gewaltschutzkonzept mit klaren Zuständigkeiten, Schulungen, geschützten Meldewegen und einer sachlichen Dokumentation von Übergriffen vor. Veröffentlicht wurden die Empfehlungen zum Gewaltschutz am 22. April 2026. Sie gelten für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.Beschlossen hat sie der Qualitätsausschuss Pflege am 17. Februar 2026 auf Grundlage von § 113b Abs. 4 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI, Pflegeversicherung). Das Bundesgesundheitsministerium hat sie am 1. April 2026 nicht beanstandet. Laut Deutschem Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) soll das Konzept gemeinsam mit den Beschäftigten entstehen.Stand 19. Oktober 2026 handelt es sich um Empfehlungen und nicht um eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht im SGB XI. Verbindlicher ist die Lage in der Eingliederungshilfe (§ 37a SGB IX) und in einzelnen Landesheimgesetzen, etwa in Bremen, wo das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz seit 1.1.2023 eine Verbotsnorm (§ 24 BremWoBeG) vorsieht. Nordrhein-Westfalen zieht nach: Ein Gesetzentwurf zur Novelle des Wohn- und Teilhabegesetzes sieht ein verpflichtendes, bußgeldbewehrtes Gewaltschutzkonzept vor (Stand April 2026, noch nicht verabschiedet). Ein vollständiger Abgleich aller 16 Landesheimgesetze stand nicht zur Verfügung. Wer Gewaltschutz im Qualitätsmanagement verankern will, findet Hintergründe im Artikel über Qualitätsbeauftragte.
"Ein Gewaltschutzkonzept, das nur in der Schublade liegt, verändert nichts. Erst wenn Pflegekräfte selbst mitgestalten, welcher Meldeweg funktioniert und wie eine Fallbesprechung im Alltag wirklich abläuft, wird daraus ein Instrument, das in der Übergabe tatsächlich genutzt wird und nicht nur im Qualitätshandbuch steht.“Annika Huber, Akademieleitung & Pflegefachkraft Anästhesie
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Gewalt erkennen und richtig handeln: Schritt für Schritt
Bei Verdacht auf Gewalt gilt: erst schützen, dann sachlich dokumentieren, melden, im Team aufarbeiten und bei Bedarf externe Stellen einschalten. Dieser Ablauf schützt die betroffene Person und auch Dich:
Schützen: Unterbrich eine akute Situation und sorge für die Sicherheit der betroffenen Person. Hole bei Bedarf Unterstützung.
Dokumentieren: Halte fest, was Du gesehen oder gehört hast, mit Datum, Uhrzeit und beteiligten Personen. Notiere Beobachtungen, keine Vermutungen.
Melden: Sprich die Situation im Team an oder nutze den Meldeweg Deiner Einrichtung, meist über Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung.
Aufarbeiten: Bringe den Fall in die Fallbesprechung. Ziel ist eine bessere Pflegesituation, keine Schuldzuweisung.
Hilfe von außen holen: Bleibt eine Reaktion aus, kannst Du Dich an die Heimaufsicht oder an die Pflegekasse wenden.
Gewalt in der Pflege kann strafbar sein. Wer eine wehrlose Person quält, roh misshandelt oder durch böswillige Vernachlässigung an der Gesundheit schädigt, macht sich nach § 225 Strafgesetzbuch strafbar. Voraussetzung ist, dass die Person seiner Fürsorge oder Obhut untersteht. Es drohen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.Hilfe für Betroffene und Angehörige bietet das ZQP-Portal zu Gewalt mit Kontakten zu regionalen Krisentelefonen. Das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist unter 030 20179131 montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar (freitags und am Wochenende nicht besetzt). In akuter Gefahr gilt immer der Notruf 110 oder 112.
Checkliste: Gewaltprävention im Team
Wirksame Gewaltprävention verbindet klare Meldewege, regelmäßige Fallbesprechungen und geschulte Deeskalation. Diese Präventionsmaßnahmen kannst Du in jeder Teambesprechung durchgehen:
Kennen alle im Team den Meldeweg und die Ansprechperson für Gewaltschutz?
Gibt es feste Fallbesprechungen für Bewohnende mit herausforderndem Verhalten?
Werden freiheitsentziehende Maßnahmen regelmäßig überprüft und Alternativen dokumentiert?
Wissen neue Kolleginnen und Kollegen, wie sie auf Aggression deeskalierend reagieren?
Nimmt die Leitung Gewalterfahrungen von Pflegekräften ernst?
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FAQ: Gewalt in der Pflege
Was zählt alles als Gewalt in der Pflege?
Nach der Definition des Bundesgesundheitsministeriums zählt jede Handlung oder Unterlassung, die einer pflegebedürftigen Person schadet oder ihre Selbstbestimmung verletzt. Dazu gehören körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung und freiheitsentziehende Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage. Auch ein dauerhaft herablassender Ton oder ignorierte Bedürfnisse können darunter fallen.
Ist ein Bettgitter schon Gewalt?
Ein Bettgitter ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, wenn es die Person daran hindert, das Bett zu verlassen. Kann die Person in einer Einrichtung nicht selbst einwilligen und wird das Gitter regelmäßig oder länger eingesetzt, braucht es eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nach § 1831 BGB. Fehlt sie oder gäbe es eine mildere Alternative, kann es Gewalt sein.
Was tun, wenn ein Kollege gewalttätig ist?
Schütze zuerst die betroffene Person und dokumentiere Deine Beobachtung sachlich mit Datum und Uhrzeit. Sprich die Situation dann bei Deiner Leitung oder über den Meldeweg Deiner Einrichtung an. Bleibt eine Reaktion aus, kannst Du Dich an die Heimaufsicht wenden. Wer Gewalt meldet, handelt im Interesse der pflegebedürftigen Menschen.
Muss ich Gewalt in der Pflege melden?
Eine allgemeine, einheitlich geregelte Meldepflicht ist uns nicht bekannt. Viele Einrichtungen regeln Meldewege aber im Gewaltschutzkonzept oder in Dienstanweisungen. Aus der Verantwortung des Pflegeberufs ergibt sich zudem die Pflicht, Pflegebedürftige vor Schaden zu schützen. Im Zweifel gibst Du Beobachtungen immer an die Leitung weiter. Für eine verbindliche rechtliche Einordnung zur Meldepflicht in Deinem Bundesland oder Deiner Einrichtung wende Dich an Deine Leitung, die Berufsordnung Deiner Landespflegekammer oder eine Rechtsberatung.
Wie kann ich mich vor Gewalt durch Bewohnende schützen?
Schutz beginnt mit Deeskalation: ruhig sprechen, Abstand halten, Handlungen ankündigen und Auslöser wie Schmerz oder Angst erkennen. Plane schwierige Pflegesituationen wenn möglich zu zweit. Nach einem Übergriff solltest Du den Vorfall dokumentieren, im Team nachbesprechen und bei Verletzungen als Arbeitsunfall an die Berufsgenossenschaft melden.
Wo finden pflegende Angehörige Hilfe?
Pflegende Angehörige finden Hilfe beim Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter 030 20179131 und auf dem Gewalt-Portal des Zentrums für Qualität in der Pflege mit regionalen Krisentelefonen. Auch Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Pflegekasse unterstützen bei Überlastung. In akuten Gefahrensituationen gilt immer der Notruf 110 oder 112.
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Kathlen Eisenmenger begleitet seit 2022 Menschen dabei, ihre Ernährung individuell anzupassen, Entzündungsprozesse zu reduzieren und wieder mehr Vertrauen in den eigenen Körper zu entwickeln. Als ganzheitliche Ernährungsberaterin und Greator Life Coach liegt ihr Schwerpunkt auf Darmgesundheit und entzündungsbezogenen Beschwerden. In ihrer Arbeit verbindet sie fundiertes Ernährungswissen mit Mindset-Arbeit sowie alltagstauglichen Strategien für nachhaltige Veränderungen. Als Autorin für die Fernakademie für Gesundheitsberufe schreibt sie regelmäßig über aktuelle Themen rund um Ernährung, Gesundheit und ganzheitliches Wohlbefinden.